Im Laufe ihrer Praxis haben die Anwälte der Kanzlei Nowosielski, Gotkowicz i partnerzy Adwokaci i Radcy Prawni zum Erlass einiger bahnbrechender Präzedenzentscheidungen beigetragen. Die einzelnen Fälle, die durch die Anwälte der Kanzlei betreut wurden, werden nachstehend unter Angabe der Thesen aus den Entscheidungen des Obersten Gerichts und des Hauptverwaltungsgerichts kurz geschildert.
1. „Danziger Bürgerhäuser”
Nach der Befreiung von Danzig im Jahre 1945 richteten die Medien einen Appell an die polnische Bevölkerung, sich in Danzig anzusiedeln und die Stadt wiederaufzubauen. Dadurch sollte bewiesen werden, dass Polen die Wiedergewonnenen Gebiete verdient und in der Lage ist, den früheren Glanz Danzigs von vor den Kriegszerstörungen wiederherzustellen. Die patriotisch gestimmte polnische Bevölkerung begrüßte diesen Appell und machte sich an die schwierige Aufgabe, die Stadt wiederaufzubauen. Anfänglich wurden 1945 von der Stadtverwaltung Danzig langjährige Pachtverträge mit Personen geschlossen, die an dem Wideraufbau mitwirkten und die Stadt aus den Trümmern hoben. In diesen Verträgen wurde ihnen gleichzeitig das Vorkaufsrecht an den wiederaufgebauten Immobilien zugesichert, für den Fall, sollten diese Immobilien zum Verkauf angeboten werden.
2. Aleksander Kwa¶niewski ./. „¯ycie
Im August 1997 erschienen in der landesweiten Zeitung „¯ycie” von Tomasz Wo³ek und in dem lokalen Blatt „Dziennik Ba³tycki” Artikel mit dem Titel „Ferien mit dem Geheimagenten”, die von den vermeintlichen Treffen des Präsidenten Aleksander Kwa¶niewski mit dem Geheimagenten Wladymir Au³ganow während seines Urlaubs in Cetniewo handelten. Vor der Veröffentlichung dieser Artikel recherchierten die Journalisten über zwei Monate lang in der Ferienanlage „Centniewo”, analysierten alle ihnen zur Verfügung gestellten Dokumente und unterhielten sich mit allen Personen, die Informationen zu dieser Angelegenheit haben konnten.
3. Umsiedler von jenseits des Bug
Die Durchsetzung der Ansprüche von Personen, die wegen Kriegsausbruch im Jahre 1939 auf den Gebieten, die jetzt nicht mehr zum polnischen Staat gehören, ihr Grundeigentum zurückgelassen hatten und aufgrund von internationalen, durch den polnischen Staat geschlossenen Verträgen einen Gegenwert dieses Vermögens erhalten sollten, stieß von Anfang an (1944) auf sehr große Schwierigkeiten. Diese Schwierigkeiten hatten zum Teil einen objektiven Charakter, was damit verbunden war, dass ein Teil dieser Personen die Ostgebiete der Republik Polen (in den Grenzen vom 1939) bereits während des Krieges verließ, andere wiederum resultierten aus der bewussten Politik der Staates sowohl in Polen als auch in den ehemaligen Sowjetrepubliken - der Litauischen und der Ukrainischen SSR, die es nicht dazu kommen lassen wollten, dass die Umsiedler in Polen eine mittlere bzw. höhere Gesellschaftsklasse bilden, die eine potenzielle Quelle von Widerstand gegen die neue Gewalt bilden würde.
4. Natoniewski
Winicjusz Natoniewski hatte am 2. Februar 1944 während der Pazifikation des Dorfs Szczeczyn durch die deutschen Streitkräfte Verletzungen erlitten. In seinem Namen wurde beim Bezirksgericht Gdañsk eine Klage mit der Forderung einer Wiedergutmachung für die körperlichen und seelischen Leiden, die dem Kläger während der Pazifikation des Dorfs zuteil wurden und deren Folgen noch heute sein normales Leben erheblich erschweren, erhoben. Die Höhe der geforderten Wiedergutmachung beträgt 1 Mio. PLN. Die Wahl der Rechtsform der Klage und des polnischen Gerichts war bedingt durch die bisherigen negativen Erfahrungen von Personen, die ihre Entschädigungsforderungen vor den deutschen Gerichten geltend gemacht hatten. Die Gerichte der Bundesrepublik Deutschland vertraten nämlich die Ansicht, die Ansprüche der Geschädigten seien verjährt, und wiesen die Klagen deshalb zurück.
5. Katyñ
Das Gericht und die Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation lehnen es konsequent ab, den Mord an den polnischen Soldaten in Katyñ als Völkermord anzuerkennen. Der Bund der Katyñ-Familien hat einige Pilotfälle ausgewählt, die er dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in einer Klage gegen die Russische Föderation vortragen will. Damit soll erreicht werden, dass das Massaker von Katyñ endlich für Völkermord erklärt und eine zumindest symbolische Widergutmachung zugesprochen wird. Im Namen von Wi³komi³a Wo³k-Jezierska wandte sich eine Gruppe von polnischen Anwälten, unterstützt durch russische Juristen, ...